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Der Bebauungsplan

Im Bebauungsplan O 189 hat die Stadt Troisdorf die städtebauliche Ordnung des Gebietes festgelegt. Die Rechtskräftigkeit des Plans besteht seit dem 6.September 2011. Für das Gebiet ist zugleich auch eine Gestaltungssatzung aufgestellt worden, die Vorschriften zur Gestaltung der baulichen Anlagen enthalten. Sie ergänzen die Bebauungsplanfestsetzungen über die örtlichen Erschließungsflächen, die Grünflächen sowie Art und Maß der baulichen Nutzung.

Die überbaubaren Grundstücksflächen, die so genannten Baufenster, gehen von kompakten Bauformen aus, die auch den allgemeinen Grundsatz eines schonenden Umgangs mit Grund und Boden widerspiegeln. Auf diese Weise lässt sich das Haus auch in den geforderten Energieeffizienzstandards am besten umsetzten.

Die eher rechteckigen oder quadratischen Gebäudegrundflächen lassen nur in begrenztem Umfang Gebäudeflügel zu. Garagen und Carports sind innerhalb der Baufenster oder in den separat ausgewiesenen Flächen zulässig.  

Bebauungsplan 4,9MB

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