Gestaltung der Häuser
Durch die örtlichen Bauvorschriften soll ein einheitliches Erscheinungsbild einiger wesentlicher äußerer Gestaltungsmerkmale geregelt werden. Dazu gehören die Gebäudehöhe, die Dachform und die Einfriedung.
Gebäudehöhe
Städtebauliche Ordnungsvorschriften bestimmen die Höhe der Gebäude. Dabei orientiert sich die Bauhöhe an der Umgebung hier: Moselstraße und Schneewittchenweg. Eine voll zweigeschossige Bebauung ist laut Bebauungsplan vorgesehen. Die festgelegte Höhe soll unharmonische Gebäudelandschaften verhindern und so zu einer einheitlichen Bebauung beitragen.
Dachform und Farbe der Dacheindeckung
Form
Da die Umgebungsbebauung überwiegend Satteldächer aufweist, die allesamt in der ursprünglichen und ortstypischen Form, ohne Abwalmung, vorhanden sind, soll diese Form des Daches bei der Neubebauung fortgeführt werden. Satteldächer (35° bis 45°) sowie Zeltdächer sind laut Bebauungsplan zulässig.
Das Satteldach, auch Giebeldach genannt, besteht aus zwei geneigten Dachflächen, die an der höchsten Kante aufeinander zu laufen. Dabei liegt das Dach dreiecksförmig auf dem Baukörper auf und schließt mit dem First entweder parallel mit den beiden Giebeln ab oder ragt über diese hinaus.
Das Zeltdach, auch Pyramidendach genannt, zeichnet sich durch sein geringes Gefälle und seine Symmetrie aus. Dabei laufen mindestens drei gegeneinander geneigte Dachflächen in einem Punkt zusammen. Eine First ist somit nicht vorhanden.
Farbe
Als Dachdeckung sind ausschließlich dunkle Dacheindeckungen zulässig. Folgende Farben sind möglich:
- anthrazit (RAL 7016, 7021)
- schwarz (RAL 8022, 9004, 9011)
- grau (RAL 7000, 7001, 7004, 7005, 7012, 7024, 7036, 7037, 7039, 7040, 7042, 7043, 7045, 7046
- braun (RAL 8002, 8003, 8007, 8008, 8011, 8012, 8014 - 8018, 8019, 8024, 8025)
Durch die Regelung der Farbe soll sich das Neubaugebiet in das vorhandene Ortsbild einfügen und eine Einheit bilden. Außerdem wird auf diese Weise eine klare Abgrenzung zu dem nahegelegenen Denkmalbereich der "roten Kolonie" gebildet, deren wesentliches Merkmal die rote Dacheindeckung ist.
Art der baulichen Nutzung
Die Grundstücke werden zur Errichtung von selbst genutzten Wohngebäuden als Familieneigenheime verkauft. Dabei ist die Anzahl der Wohneinheiten je Wohngebäude auf zwei begrenzt.
Gestaltungssatzung
Die Vorschriften zur äußeren Gestaltung betreffen im Wesentlichen die Farbe der Dächer (siehe oben) und die Größe von Dachgauben und Zwerchgiebeln, die in üblicher Größe zulässig sind.
Einfriedungen
Die Regelung zur Form und Höhe der Einfriedungen beschränkt sich auf den Bereich der Grenzen zu öffentlichen Verkehrsflächen, da sie hier von der Öffentlichkeit wahrgenommen werden. Entlang der Verkehrswege soll ein schluchtartiger Eindruck durch hohe und massive Einfriedungen entlang der straßenbegleitenden Fußwege vermieden werden, da dies dem gewünschten Bild einer aufgelockerten Bebauung widerspricht. Einfriedungen in Vorgärten werden auf eine Höhe von 1,20m begrenzt. Im Sinne der planerischen Zurückhaltung werden für die Einfriedung zwischen privaten Grundstücken keine Regelungen getroffen.